110-kV-Leitung Kärnten: Bewilligung mitten im Bau wegen UVP aufgehoben!

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jetzt auch die wichtigste Bewilligung – die energierechtliche – für die 110-kV-Freileitung im Raum Villach aufgehoben. Schon zuvor sah sich Netzbetreiber KELAG gezwungen, den Bau der zu zwei Dritteln fertiggestellten Freileitung zu stoppen, weil die Rodungsbewilligung aufgehoben wurde (siehe vorigen Bericht). Ohne energierechtlichen Bescheid sind auch die bereits durchgeführten Enteignungen von Grundeigentümern nun hinfällig geworden.

Foto (© Grüne): Protest gegen eine Enteignungsverhandlung in Maria Gail (K) im November 2012 – Erfolg nach drei Jahren

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einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

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Dem Kärntner Energieversorger KELAG fliegen derzeit die Trümmer seiner Leitungspolitik um die Ohren. Gegen den erbitterten Widerstand der betroffenen Bevölkerung drückte der Netzbetreiber eine Freileitung zwischen Villach-Fürnitz und Landskron durch. Die Betroffenen, darunter auch die damals zuständige Landesrätin Beate Prettner (SPÖ), forderten eine Erdverkabelung und beeinspruchten die Bewilligung bis zum Höchstgericht – inklusive eines Antrags auf aufschiebende Wirkung. Das jedoch lehnte der VwGH ab, und die KELAG begann mit dem Bau Projekts. Kalkulierte Kosten: 10 Millionen Euro.

Das Risiko einer Aufhebung der Bewilligung war der KELAG dabei bewusst. Doch offenbar hat man nicht damit gerechnet. Tatsächlich kam die abenteuerliche Planung völlig unerwartet ins Rutschen, und zwar durch die Aufhebung der Rodungsbewilligung: Das Rodungsverfahren ist nämlich bei Projekten dieser Art meist eher eine Formalie, weil die Rodung nur für die Mastflächen beantragt werden muss. Sie stellt somit einen sehr geringfügigen Eingriff dar.

Einsturz wie bei einem Kartenhaus
Doch die Gemeinden Villach und Finkenstein stellten sich mit dem Argument dagegen, dass die Waldschlägerungen entlang der gesamten Leitungstrasse mit berücksichtigt werden müssten – und zwar verbunden mit dem Antrag auf Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Damit bekamen sie letztinstanzlich Recht. Der Rest war nur noch eine Frage der Zeit. Die eigentliche Beschwerde gegen die energierechtliche Bewilligung musste der VwGH nun gar nicht mehr prüfen. Denn sobald auch nur die Prüfung auf Notwendigkeit einer UVP läuft, erlöschen zuvor erteilte Bewilligungen, weil das "falsche" Gesetz gewählt wurde. (Vgl. Oö. Nachrichten 6.12.2015)

Die gleiche Entwicklung kann, wie bereits angekündigt, auch die Freileitung Vorchdorf - Kirchdorf zu Fall bringen. Hier ist zum Glück noch kein Baum gefallen, keiner der 55 bedrohten Grundeigentümer enteignet und kein Hochspannungsmast errichtet. Die Betroffenen sind nun zuversichtlicher denn je, dass es dabei bleibt. Ihre Forderung und die der Gemeinden seit fast 6 Jahren: Sicherung der Stromversorgung durch ein Erdkabel – ohne Natur- und Landschaftszerstörung und ohne viele andere Nachteile.

 

Verfasst von 110kV ade am 30. Oktober 2015 - 19:20
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