Stand der Dinge und Tipps für Grundeigentümer

 Aktuell im November 2012:

  1. Obacht, sie sind nach wie vor unterwegs! Vertreter der Energie AG Netz werben immer noch um Zustimmung zu ihrem Projekt. Ihr seid überhaupt nicht verpflichtet, mit ihnen zu sprechen – wenn ihr an der Haustür und am Telefon auf jeden Fall euren Frieden haben wollt: Verbittet euch die Kontaktaufnahme und beschwert euch.
  2. Wenn ihr etwas zum Unterschreiben vorgelegt bekommt: Dabehalten, nichts unterschreiben, sondern Bedenkzeit ausbitten, Rat einholen (unter "Kontakt" gibt es die Ansprechpartner).
  3. Was ihr wissen solltet: Die meisten von euch haben schon unterschrieben, dass sie ihren Grund nicht zur Verfügung stellen werden – in manchen Gemeinden 100 Prozent! Die Unterstützung ist gewaltig: zwei Drittel aller Grundeigentümer. Bisher schon über 2.500 Unterschriften. Die Gemeinderäte von Vorchdorf, Kirchham, Scharnstein, Pettenbach, Steinbach, Inzersdorf und Schlierbach fordern ein Erdkabel statt der Freileitung.
  4. Den Optionsvertrag, den die Energie AG mit Euch abschließen will (der ist unwiderruflich!) könnt Ihr am Ende dieser Seite aus dem Anhang herunterladen. 


Foto: Mit Erdkabel wäre das nicht passiert!

Das Erdkabel ist einfach die bessere Lösung: Einmal verlegt, kann Acker- und Grünland ohne Bewirtschaftungserschwernisse genutzt werden. Waldtrassen werden vermieden – im Gegensatz zur Freileitung, die so weit wie möglich von Wohnbebauung Abstand halten soll.

 

 

 

 Gemeinsame Rechtsvertretung: Geschlossenheit ohne Wenn und Aber

 Wer als betroffener Grundeigentümer an der anwaltlichen Vertretung teilnehmen will, kann das auch jetzt noch jederzeit tun. Nähere Informationen bitte hier erfragen.

Wer die gemeinsame Rechtsvertretung untertützen will, kann das durch Spenden tun. Näheres dazu hier unter Punkt 2.

Wertverluste von Liegenschaften in der Nähe einer 110-kV-Freileitung

Gutachterlich festgestellt ist, dass in unserer Region Liegenschaften entweder unverkäuflich werden oder 30 bis 40 Prozent an Wert bei einem Verkauf verlieren, wenn eine Hochspannungsleitung im unmittelbaren Nahbereich errichtet wurde. Für einen Wertverlust von ca. 20 Prozent reicht es, wenn sich die Leitung im Sichtbereich befindet. Selbst hohe Entschädigungssummen bei Grundstücken mit mehreren Masten kompensieren nicht einmal nur diese Wertverluste.

Die Taktik der Energie AG

Ganz offen angekündigt: Besucht werden jetzt zuerst diejenigen, die sich noch nicht gegen die Leitung ausgesprochen haben. Dann kann man dem Nächsten sagen: "Der Nachbar hat ja eh schon zugestimmt..." Darum: Lasst Euch nicht aus der Kette brechen! Nur gemeinsam sind wir stark. Soviel können sie gar nicht bieten, wie euch und den nächsten Generationen an Lebensqualität verlorengeht.

Aktualisiert am 7. November 2012

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Optionsvertrag.pdf164.98 KB

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