Erhebliche Zweifel an "Rodung ist einer Einzelbaumentnahme vergleichbar"

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Kontroversen bei der Rodungsverhandlung in Linz: Heftigen Widerspruch erntete die Aussage, die Waldrodungen für die Masten der geplanten 110-kV-Freileitung seien nicht gravierender als die Entnahme einzelner Bäume. Die Energie AG griff diesen Vergleich in ihrer Stellungnahme bei der Rodungsverhandlung vor der Landes-Forstbehörde auf. Kritische Fragen, wie ohne weitere Rodungen Masten an Standorten ohne Anbindung an öffentliche Wege überhaupt errichtet werden sollen, wollte die Energie AG nicht beantworten.
Foto: So ähnlich könnte die Errichtung eines Hochspannungsmasts (allerdings ohne Seile!) auch in den Waldgebieten der geplanten 110-kV-Trasse aussehen.

Die Forst-Amtssachverständigen wurden immer wieder von empörten Waldbesitzern unterbrochen, die ihren Ohren nicht trauten. Kernaussage der Gutachter: Die Rodungsflächen sind so klein, dass davon keine Gefährdungen zu erwarten sind. Zahlreiche mündliche und schriftliche Einwendungen der Grundeigentümer zeigten bei der Verhandlung am 24. Februar in Linz etwas anderes auf: erhöhte Risiken von Sturmschäden, Hangrutschungen, Beeinträchtigung von Wasserquellen. Besonders die Standorte in den steilen Flysch-Hängen auf Steinbacher und Inzersdorfer Gebiet weisen nach Erfahrung der Anwohner ohnehin schon Rutschungsneigung auf. Rodungen und anschließende Tiefbauarbeiten mit schwerem Gerät könnten hier katastrophale Auswirkungen haben.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List und Initiativensprecher Michael Praschma betonten im Namen der von Ihnen vertretenen Verfahrensparteien: Zu behaupten, dass Rodungen an solchen Standorten ungefährlich seien, sei ohne geologische und hydrologische Gutachten zum Untergrund der Masten völlig verantwortungslos. Zu Protokoll gegeben wurden auch Zweifel daran, ob die Energie AG nicht überhaupt irreführende Angaben über die erforderlichen Rodungsflächen gemacht hätte. Zum Beispiel wies ein Waldbesitzer aus Inzersdorf darauf hin, bei ihm seien die Flächen gar nicht erreichbar: Er sei nicht bereit, außerhalb der beantragten Flächen eine Zufahrt zu gestatten.

Auskunftsverweigerung über die Durchführung des Mastbaus
Rechtsanwalt Mag. Michael Mendel erklärte für die Energie AG kategorisch, es sei nicht beabsichtigt, andere als die beantragten Flächen zu beanspruchen – "notfalls auch aus der Luft". Wie aber eine Rodung oder gar eine eventuell erforderliche Tiefenbohrung vom Hubschrauber aus durchgeführt werden soll, wollte Mendel nicht beantworten. Vor diesem Hintergrund wurden eine Reihe von Beweisanträgen gestellt. Sie sollen auch dazu dienen, dass Grundeigentümer überhaupt in der Lage sind, auftretende Schäden mit der Hochspannungsleitung in einen Zusammenhang zu bringen.

Bei den Betroffenen herrschte insgesamt der Eindruck vor, die Rodungen würden verharmlost. Der Forstsachverständige für den Bezirk Kirchdorf, DI Franz Zehetner, zog sich den Zorn der Anwesenden zu, als er die Rodungen in seinem Bereich (Gesamtfläche: 3726 Quadratmeter) mit der Entnahme von 29 Einzelbäumen gleichsetzte. Ebenso strittig blieb im Bereich Moos in Vorchdorf das Risiko neuer Sturmschäden durch die Rodungen.

Juristische Hintergrundmusik aus Luxemburg und Wien könnte Verfahren gegenstandslos machen
Verhandlungsleiterin Dr. Jutta Steiner war nicht bereit, das Rodungsverfahren zu unterbrechen. Dr. List hatte darum ersucht, um allen Beteiligten "leere Kilometer" zu ersparen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei nämlich in vier Wochen zu erwarten. Diese bedeute, dass zunächst die UVP-Pflicht des ganze Projekts geprüft werden müsse. Das Bundesverwaltungsgericht warte offenbar mit der Entscheidung über die vorliegenden Anträge dazu die Entscheidung aus Luxemburg ab.

Wert legten die Betroffenen schließlich noch auf die Feststellung, dass die Rodungen ohnehin entbehrlich seien. Die gutachterlich geprüfte Alternative, ein Erdkabel auf einer anderen Trasse zu verlegen, komme nämlich praktisch ohne Inanspruchnahme von Wald aus. Die Energie AG wiederum berief sich auf den dringenden Bedarf an der geplanten Leitung. Die Erdkabelalternative stehe in diesem Verfahren nicht zur Debatte.

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Verfasst von 110kV ade am 24. Februar 2015 - 17:08
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