Ausgerechnet in einem als nebensächlich unterschätzten Bewilligungsverfahren gibt es jetzt eine Schlappe für das Leitungsprojekt der Energie AG: Wegen "Unzuständigkeit der Behörde" verwies das Landesverwaltungsgericht die Rodungsbewilligungen für Leitungsmasten, die im Wald stehen sollen, an die erste Instanz zurück. Die Rodungen müssen nun erneut, und zwar beim Landeshauptmann beantragt werden.
Foto: Kontrahenten bei der Verhandlung zur Rodungsbewilligung beim Landes-Verwaltungsgericht Dr. Wolfgang List (li.), Anwalt der Beschwerdeführer und Mag. Michael Mendel (re.), Rechtsvertreter der Energie AG
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Gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaften Kirchdorf und Gmunden hatten eine ganze Reihe betroffener Waldbesitzer Beschwerde eingelegt. Sie führten massive Verfahrensmängel sowie Rechtswidrigkeiten der Behörde ins Feld. Außerdem spielte auch hier die Frage eine Rolle, ob nicht überhaupt alle Bewilligungen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt werden müssen. Alle diese Beschwerdegründe ließ das Verwaltungsgericht in Linz nun im Raum stehen. Aufgehoben wurden die Bescheide nämlich, weil wegen verfahrensrechtlicher Bestimmungen gar nicht die BH, sondern der Landeshauptmann – als Behörde – zuständig ist.
Bevor allerdings dieses Verfahren durch die Instanzen kommt, wird jedoch bereits eine klare Entscheidung der Rechtslage für die schwebenden UVP-Anträge auf dem Tisch sein, erwartet unser Anwalt Dr. Wolfgang List. Dies würde alle bisherigen Bewilligungen zurück an den Start katapultieren – auch wenn das Gericht die Notwendigkeit der UVP nicht sehe.
Extrem peinlich ist nicht nur die offensichtlich schlampig eingereichte Beantragung und Bearbeitung des Rodungsantrags der Energie AG. Darüber hinaus ist es völlig deplatziert, dass ausgerechnet jetzt vom Land die zwei ersten Enteignungsverhandlungen gegen betroffene Grundeigentümer stattfinden sollen. Durch diese fehlgeleiteten Verfahren verschiedener Behörden werden in massivem Ausmaß öffentliche Mittel vergeudet. Dies alles hätte man sich ersparen können, wenn die Energie AG von vornherein die Erdverkabelung der Leitung geplant hätte. Dann könnte heute schon Strom durchs Kabel fließen.
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Verfasst von 110kV ade am 1. Dezember 2014 - 20:01
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