Skandalöses Vorgehen der Energie AG gegen Grundeigentümer

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Zweischneidig: Die auch jetzt wieder aufgefrischten Beteuerungen aus Reihen der Politik, Enteignungen im großen Stil nicht zuzulassen, haben Hoffnungen geschürt, dass die Erdkabelalternative eine Chance bekommt. Doch vielleicht hat gerade dies mit dazu geführt, dass der Energie AG so gut wie jedes Mittel recht zu sein scheint, Grundeigentümer zur "einvernehmlichen" Zustimmung zu ihrer geplanten Freileitung zu bewegen. Moralisch sind diese Attacken gegen teils verzweifelte Leitungsgegner absolut verwerflich. Der Energiekonzern führt einen gnadenlosen Krieg…
Foto: Der Protest endet nicht – Transparente in Steinbachbrücke (siehe auch Bilder bei "Weiterlesen" ganz unten)

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"Die Mehrzahl der Grundeigentümer" habe bereits zugestimmt, dass die Freileitung über ihre Grundstücke verlaufen dürfe – so die Energie AG. Von Zustimmung zu sprechen, dürfte in vielen Fällen allerdings einer zynischen Verhöhnung der Betroffenen gleichkommen. Wahr ist: Manche Grundeigentümer konnten dem Druck nicht mehr standhalten. Sie haben teils durch die ständige Drangsalierung schlicht die Nerven verloren. Für die Freileitung sind sie deshalb aber keineswegs. Einige haben sogar kurz nach Unterzeichnung des Vertrags, den die Energie AG ihnen aufs Auge gedrückt hat, die Zustimmung wieder zurückgezogen!

Telefonterror – und Druck auf unbeteiligte Angehörige
Mitten im Baustellenstress bedrängen Energie-AG-Mitarbeiter einen Grundeigentümer. Er schickt sie fort. Sie nehmen Kontakt mit der betagten Mutter und der Lebensgefährtin auf, die den Druck weitergeben. Zwei Stunden später kommen sie schon wieder. Die Zermürbungstaktik geht auf, die Unterschrift wird geleistet – und bald darauf schon wieder zurückgezogen, als Zeit zur Besinnung ist. Ein anderer Fall: Die alleinstehende Frau, seit Jahren überzeugt, dass ein Erdkabel es auch täte, will keine "Vertreterbesuche" von der Energie AG, aber immer wieder kommen Anrufe aufs Handy, die sie nicht animmt. An die zwanzigmal, wie sie schätzt! Auch ihr Sohn wird auf der Arbeit angerufen, unangenehm! Er setzt ihr zu, damit endlich eine Ruhe ist. Als auch jene Frau, bei der sie zur Aufbesserung ihres minimalen Einkommens im Haushalt hilft, auf sie einredet, brennen die Sicherungen durch. Auch hier: Unterschrift, dann Widerruf.

Aber schon zuvor hat sich die Energie AG geweigert, den Vertragsrücktritt eines Grundeigentümers anzuerkennen, der sich überrumpelt fühlte. Den Rücktritt anzunehmen, wäre ein Federstrich – doch dann gäbe es wieder einen Fall mehr, der nur durch Enteignung zu "lösen" wäre. Denn ohne "Dienstbarkeit" darf die Leitung ein Grundstück nicht einmal überspannen. Aber immerhin: Auch wenn der Rücktritt nicht anerkannt wird – man kann sich wieder in den Spiegel schauen. Das nämlich ist für viele wichtig, die sich trotz finanzieller Nachteile weigern, freiwillig den Leitungsbau zu dulden: Man will den Nachbarn nicht in den Rücken fallen, die großteils rechtlich gar keine Möglichkeit haben, sich zu wehren.

Schluss mit Drohgebärden!
Die Taktik der Energie-AG-Vertreter ist infam: Je später man unterschreibt, desto geringer wird die Entschädigung. Höchst fragwürdig auch die Ankündigung, im Enteignungsverfahren bekäme man überhaupt am wenigsten. Und die Leitung komme ja eh! Für Hausbesitzer etwa, die durch die Nähe zu den Leitungsdrähten bis zu 40 Prozent an Wert ihres Heims verlieren (falls es überhaupt noch je zu verkaufen sein wird), ist das eine Bedrohung ihrer Existenzgrundlage.

Durch ein halbes Dutzend Gerichtsbeschwerden sind die Bewilligungen für das Projekt höchst unsicher. Fair wäre es, den Ausgang dieser Verfahren abzuwarten. Ob die Anträge auf Umweltverträglichkeitsprüfung zurecht gestellt wurden, wird wahrscheinlich noch heuer entschieden – vom Europäischen Gerichtshof. Dann wären ohnehin alle bisherigen Bewilligungen wirkungslos. Bis dahin den Menschen, die sich für Umwelt und Natur einsetzen, ihre Ehre und Selbstachtung abkaufen zu wollen, ist reine Schikane. Die Forderung lautet: Schluss damit!

Auch die verklausuliert formulierte öffentliche Drohung mit einer Klage gegen die Bürgerinitiative, um diese mundtot zu machen und vielleicht auch finanziell in die Knie zu zwingen, muss vom Tisch. Eine Zeitung hatte mündliche Äußerungen so wiedergegeben, dass daraus eine Rufschädigung konstruierbar ist. So etwas lässt sich auch anders klären.
(Der fragliche Artikel vom 6.6.2014 findet sich im Anhang. ACHTUNG: Die dort abgedruckten Aussagen zu eventuellen strafbaren Handlungen sind nicht autorisiert. Weder Michael Praschma noch die Initiative "110 kV ade!" oder der Verein Mensch & Energie haben je behauptet, dass Mitarbeiter der Energie AG sich strafbar gemacht hätten. Wie bei allen derartigen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.)

 

Zu den Fotos in diesem Beitrag: An der Aktualität der Transparente hat sich nichts geändert. Aber was macht die Statue da am Mast? Dazu und zu den übrigen Fotos ein eigener Artikel.

Bilder
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Verfasst von 110kV ade am 9. Juni 2014 - 11:10
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