Inzersdorf: Für Erdkabel und gegen Enteignungen

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Mit gleich zwei Beschlüssen gab der Inzersdorfer Gemeinderat deutliche Signale Richtung Energie AG, Land und Betroffene: Eine Resolution bezieht klar Position gegen die geplante 110-kV-Freileitung unter Hinweis auf die „verträglichere“ Erdkabelvariante. Die geplanten Enteignungen werden als Eingriff in rechtsstaatliche Grundprinzipien verurteilt. Außerdem will Inzersdorf nun ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Leitungsprojekt...

Fotomontage: Freileitung von Inzersdorf Richtung Steinbach
Resolutionstext: im Anhang
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 Mit nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimme fielen die beiden Entscheidungen der Inzersdorfer Mandatare am vergangenen Donnerstag auf eine Initiative der SPÖ-Fraktion hin. Die Gemeinde verschärft damit ihre vor vier Jahren gefasste Resolution, in der bereits die wesentlichen Ablehnungsgründe gegenüber der Freileitung formuliert wurden. Inzersdorf ist wie Steinbach von einem Trassenabschnitt betroffen, der vor allem einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten würde und wesentliche Waldbestände durchschneidet Dort könnten sich auch bereits stattgefundene Hangrutschungen verstärken.

Erhebliche Ungeduld gegenüber dem unnachgiebigen Vorgehen der Energie AG spricht aus gleich mehreren Passagen des Resolutionstextes. So könne es etwa nicht im Sinne der Stromversorgung sein, „den Lebens- und Erwerbsraum unzähliger Menschen … gegen jede Vernunft unumkehrbar zu schädigen“; auch werde das von der BH Kirchdorf durchgeführte naturschutzbehördliche Bewilligungsverfahren von Fachleuten in seiner Korrektheit bezweifelt.

Mit dem Antrag an das Land, die UVP-Pflicht für die 110-kV-Leitung festzustellen, folgt Inzersdorf inhaltlich gleichen Anträgen von Steinbach, Pettenbach, Vorchdorf und Scharnstein. Auf die Zurückweisung dieser ersten Anträgedurch das Land haben die Gemeinden bereits mit Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht reagiert. Die Richter haben sich damit auseinanderzusetzen, dass in Österreich offenbar europäisches Umweltrecht unzureichend umgesetzt wurde und daher unmittelbar gelten könnte. Demnach müsste schon von Amts wegen die geplante Freileitung unabhängig von Schwellenwerten geprüft werden, da erhebliche Umweltauswirkungen selbst von den bisher einbezogenen Behörden bestätigt wurden.

 

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Resolution Inzersdorf 2014.pdf47.38 KB

Verfasst von 110kV ade am 31. März 2014 - 7:05
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