Naturschutz: Negative Gutachten zur Freileitung – für beide Bezirke!

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Zwei amtliche Gutachten kommen zum selben Ergebnis: Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Landschaft ist die geplante Freileitung "negativ zu beurteilen". Und einer (Erd-)Kabelvariante sei daher aus fachlicher Sicht der Vorzug zu geben. Über weite Strecken gleichlautend erteilen die Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz von Gmunden und Kirchdorf damit dem Freileitungsprojekt der Energie AG eine deutliche Abfuhr. Ihre Stellungnahmen sind erheblich für die Bewilligung. Doch sie haben nicht das letzte Wort…
Foto: Muss die Landschaftsverschandelung erst so extrem werden, dass die Behörde Nein dazu sagt? – Ein abschreckendes Beispiel aus der Schweiz.
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Die energierechtliche Bewilligung liegt vor, wird aber noch vom Verwaltungsgerichtshof geprüft. Das Freileitungsprojekt der Energie AG braucht jetzt auch noch ein OK vom Natur- und Landschaftsschutz. In erster Instanz entscheidet hier die BH Kirchdorf, und zwar aufgrund einer internen Absprache für beide Bezirke. Parteienrechte hat in diesem Verfahren außer dem Antragsteller selbst nur die Oö. Umweltanwaltschaft. Die Gemeinden müssen lediglich angehört werden. Das Verfahren ist an sich nicht öffentlich. Weil aber auch über Umweltthemen entschieden wird, gibt es ein Recht auf Information. "110 kV ade!" hat daher erfolgreich die Herausgabe unter anderem der Naturschutzgutachten beantragt (siehe Anhänge).

Hauptgrund für die ablehnende Haltung der Fachbeamten: Auch mit Ausgleichsmaßnahmen und kosmetischen Mitteln wie Tarnfarbe für die Masten ändert sich nichts Wesentliches daran, dass der Eingriff ins Landschaftsbild gravierend bleibt. Und die betroffene Landschaft wird über weite Trassenabschnitte als wertvoll und in dieser Form so erhaltenswert eingestuft, dass die Freileitung eben negativ zu beurteilen ist (siehe hierzu auch unsere Fotogalerie).

Trotz  massiver Waldverluste – 39 Hektar müssen fallen – schätzen die Beamten im eigentlichen Naturschutzbereich nur das Risiko für geschützte Großvögel wie Schwarzstorch, Auerhuhn oder Uhu als erheblich ein. Besonders in der Dämmerung kommt es erfahrungsgemäß zu tödlichen Kollisionen mit Freileitungen. Die Gutachten fordern daher, dass zumindest sogenannte Vogelmarker am obersten Seil der Leitung angebracht werden, sollte die Leitung am Ende doch bewilligt werden. Es fehlt allerdings der Hinweis, dass durch diese bewusst auffälligen Marker (Abstand alle 10 bzw. 20 Meter) die Leitung erst recht zum Blickfang wird – und das Landschaftsbild nochmals schwerer beeinträchtigt wäre.

Welche Interessen  können schwerer wiegen?
Die Anlagenabteilung der BH Kirchdorf hat nun noch die Stellungnahme von Umweltanwalt Martin Donat einzuholen. Dieser hatte sich bereits im energierechtlichen Verfahren ähnlich geäußert wie jetzt die Naturschutz-Beauftragten. Rechtlich kann sich die Behörde darüber wie über die negativen Gutachten hinwegsetzen. Eine nachvollziehbare Interessenabwägung ist dabei jedoch vorgeschrieben. Die betroffenen Gemeinden jedenfalls haben sich schon in der Vergangenheit klar für die Erdkabelvariante ausgesprochen.

Auf ein schlagendes Argument hat "110 kV ade!" in einem eingehenden Papier zu dieser Interessenabwägung zu "Erdkabel/Naturschutz" (s. Anhang) auch die Behörde schon vor Längerem hingewiesen: Der gesamte Eingriff in Natur und Landschaftsschutz ist vollständig vermeidbar! Die Erdkabelalternative löst sämtliche Stromversorgungsaufgaben gleichermaßen wie die Freileitung. Im Gegensatz dazu verursacht das Erdkabel jedoch schlicht und einfach so gut wie keinen Schaden – weder für die Umwelt noch für die Betroffenen, die im Bereich der Trasse leben.

AnhangGröße
GutachtenBH Gmunden.pdf326.22 KB
Gutachten BH Kirchdorf.pdf258.7 KB
Erdkabel-Naturschutz.pdf656.41 KB
NatSch.-Gutachten Eisner.pdf1.27 MB

Verfasst von 110kV ade am 31. Juli 2013 - 21:20
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